Walter Benjamin

Schwerer ist es, das Gedächtnis der Namenlosen zu ehren als das der Berühmten.
Dem Gedächtnis der Namenlosen ist die historische Konstruktion geweiht.

Walter Benjamin, Gesammelte Schriften, Band I, Seite 1241.

30.10.12

Kritik der Pflichtethik


In seinem Buch Ethik und die Grenzen der Philosophie[1] entwirft Bernard Williams (1929-2003) im abschließenden 10. Kapitel eine Kritik der „besonderen Institution Moral“[2] (242). Diese Moralkritik soll im Folgenden ausführlich vorgestellt werden um sie anschließenden mit einigen Passagen aus Immanuel Kants ethischen Schriften zu vergleichen, auf die sich Williams bezieht. Vor diesem Hintergrund kann dann in einem Resümee versucht werden, den Gehalt von Williams Einwänden gegen „die Moral“ (242) zu beurteilen.
Die Begriffe Moral und Pflicht
Die Überschrift des 10. und letzten Kapitels in Williams Buch lautet: „Die besondere Institution der Moral“. Das Kapitel handelt also von Moral als Institution, von Moral als „System“ (246), von einem „Moralsystem“ (243). Ein solches zur fester Form geronnenes, etabliertes, institutionalisiertes Denken meint Williams, wenn er immer wieder von „der Moral“ spricht und diese als „ein bestimmtes System, eine besondere Spielart ethischen Denkens“ (242) bezeichnet. Was ist nun für Williams das Besondere der „Institution Moral“? Worin unterscheidet sie sich vom ethischen Denken im Allgemeinen? Williams schreibt, dass die innere Logik der Moral, man könnte sagen ihre Diskurslogik, dazu tendiere, den Begriff der Pflicht absolut zu setzen. Bevor nun nachgezeichnet werden kann wie und warum die Pflicht zur dominierenden Kategorie ethischen Denkens wird, sollen die Begriffe „Moral“ und „Pflicht“ noch genauer bestimmt werden. Beide sind eng miteinander verwoben:
Nachdem Williams kurz erwähnt, dass die Moral am gründlichsten von Immanuel Kant  dargestellt worden sei (242), und nach ihrer Charakterisierung als „Standpunkt“ (242f.) nennt Williams als besonderes Kennzeichen der Moral, dass sie den Begriff der „moralischen Pflicht“ (242) verwende. Dieser wiederum sei etwas ganz anderes als der Alltagsbegriff[3] der Pflicht, nämlich eine Schlussfolgerung die auf Praxis ziele, auf Handlung, darauf, dass etwas zu tun sei. Wie der Modus des Verbs „tun“ anzeigt, soll etwas getan werden. Damit dieses Sollen zur moralischen Pflicht werden kann, muss aber überhaupt die Möglichkeit bestehen es zu tun. „Sollen impliziert Können“ (244) ist die dafür von Williams verwendete Formel. Diese Bedingung sei das zweite Merkmal der Pflicht. Ein drittes sei, so die These von Williams, dass moralische Pflichten nicht wirklich in Konflikt miteinander geraten könnten.[4] Warum können sie das nicht? Weil die Pflicht etwas zu tun, wenn sie zugunsten einer anderen pflichtgemäßen Handlung unterlassen wird, in der Logik der Moral keine tatsächliche Pflicht war. Vielmehr war es nur dem ersten Anschein nach eine Pflicht, es war wie David Ross es nennt eine Prima-facie-Pflicht. (244) Diese Pseudo- oder augenscheinliche Pflicht unterscheidet sich von der tatsächlichen durch die individuellen Folgen beim Unterlassen: Während erstere bei Nichtvollzug nur Bedauern nach sich ziehe, bestrafe die Moral den der eine tatsächlich verpflichtende Handlung auszuführen versäumt, mit Gewissensbissen und Selbstvorwürfen. (245)
Unklar bleibt an Williams Ausführungen zum Konflikt zwischen Pflichten, warum es keine Pattsituation, kein wirkliches Dilemma geben könnte. Ist er der Meinung, dass immer eine der rivalisierenden Pflichten, die „Entscheidung“ (245) herbeiführen, und die andere zur Prima-facie-Pflicht degradieren kann? Soviel zu den Begriffen Moral und Pflicht. Zurück zur Ausgangsfrage nach dem Prozess, in dem die moralische Pflicht zur dominierenden Kategorie ethischen Denkens wird. 

Die Dominanz der Pflicht
Williams schreibt, dass wer sich in das System der Moral hinein begebe, d.h. moralisch handele und denke oder eine Verpflichtung übernehme, dass der keine Möglichkeit mehr habe der Pflicht auszuweichen. – Es sei denn er nehme Selbstvorwürfe und auch Beschuldigungen durch andere in Kauf. Diese Konsequenz problematisiert Williams in dem er feststellt, dass Gewissensbisse, Selbstvorwürfe und Schuldgefühle (246) die Folgen der Internalisierung der moralischen Gesetze sind[5], also nicht notwendigerweise zu jedem ethischen Denken gehören müssen. „Das Gefühl der Unausweichlichkeit der moralischen Verpflichtung, das Gefühl, dass ich tun muss, was ich zu tun verpflichtet bin“ (248), ist notwendiger Bestandteil der Moral. Genauso wie die Möglichkeit eines Urteils über jemanden der sich nicht als Teil des Moralsystems versteht und einer Verpflichtung nicht nachkommt. Die Moral versteht sich als universal. Deswegen nennt Williams die moralische Verpflichtung mit Kant „kategorisch“. Angesichts dieser, ihn wohl beängstigenden Unbedingtheit, stellt Williams die Frage, ob denn jede gut begründete Handlung gleich eine Pflicht sei. Er verneint die Frage mit dem Verweis auf Handlungen die mehr sind als Pflichten ( z.B. Heldentaten) oder weniger als Pflichten ( z.B. einfach sinnvolle Taten die aber nicht absolut notwendig sind). Obwohl es also moralische Handlungen jenseits der Pflicht gibt, macht nun das Moralsystem Pflichten aus ihnen. Ernennt z.B. das Danke-sagen zur „Dankespflicht“ oder die Sorge um Gerechtigkeit zur „Gerechtigkeitspflicht“. Wie entsteht diese Tendenz zur Umwandlung in die „Form der Pflicht“ (249), warum will die Moral alles zur Pflicht erklären?
Um die Gründe zu erläutern verwendet Williams ein Beispiel: Martin hat einem Freund versprochen ihn zu besuchen; er steht nun in dieser Pflicht. Plötzlich bekommt er die einmalige Gelegenheit, zur verabredeten Zeit, an anderem Ort, eine in seinem Interesse liegende wichtige Angelegenheit entscheidend zu fördern. Martin hat gut Gründe für die Schlussfolgerung, er solle diese Gelegenheit nutzen. Die eingegangene Verpflichtung zu verletzten würde aber Schuldzuweisungen des Freundes nach sich ziehen. Diese können innerhalb des Moralsystems nur dadurch verhindert werden, dass die neue Gelegenheit, die konkurrierende Handlung, ebenfalls eine Pflicht ist und zwar eine zwingendere. „Die Moral befördert die Auffassung, dass nur eine Verpflichtung eine Verpflichtung außer Kraft setzen kann.“ (251)
Erklärt nun Martin, um im Beispiel zu bleiben, die Gelegenheit zur Pflicht in eigener Sache, folgt bald auch der zweite Schritt: Die Rechtfertigung dieser besonderen Pflicht mit einer allgemeinen Pflicht. (In diesem Falle wäre das die, wichtige Angelegenheiten zu verfolgen, wenn die Gelegenheit günstig ist.) So beginnt die fatale Suche nach der allgemeineren Pflicht hinter bald jeder Handlung (252). Sie führt zum Sieg der Pflicht im ethischen Diskurs. Williams kritisiert daran als „Fehler“ (250), dass dadurch der „Raum für moralisch indifferente Handlungen“ eingeschränkt wird (252). Damit ist wohl gemeint, dass das Pflichtdenken die Widersprüche in der Wirklichkeit[6] und im moralischen Handeln durch die bequeme Eindeutigkeit der Pflicht zu tilgen versucht, anstatt sie anzuerkennen und auszuhalten.[7]
  
Der Ausweg
Was schlägt Williams nun vor um diesen „Fehler“ des moralischen Pflicht-Verständnisses zu beheben? Den Ausweg aus dem Moralsystem (253) sieht er in einer Neubestimmung des Pflicht-Begriffs. Es geht ihm also nicht um die Abschaffung der Pflicht, sondern darum sie zu relativieren und als ethische Erwägung unter anderen zu begreifen. Und zwar als eine die einen hohen Grad von Wichtigkeit/Bedeutsamkeit und Unmittelbarkeit aufweise (260). Die Begriffe „Wichtigkeit“ und „Unmittelbarkeit“ sollen nun in der Bedeutung die sie bei Williams haben erläutert werden.
Wichtigkeit ist relativ (deswegen relativiert sie in ihrem Zusammengehen mit der Pflicht auch diese). Es gibt Abstufungen und Grade von Wichtigkeit. Und verschiedene Arten von Wichtigkeit, z.B. kann etwas moralisch oder ästhetisch von Wichtigkeit sein. Wichtigkeit ist zugleich ein allgemeiner Begriff, wichtig können auch Dinge sein auf die der Einzelne keinen Einfluss hat, das unterscheidet Wichtigkeit von „Überlegungspriorität“ (254). Mit diesem Begriff bezeichnet Williams den Grad der Bedeutung den Dinge haben, auf die der Einzelne Zugriff hat. Z.B. hat also eine persönliche Entscheidung/Erwägung etwas zu tun eine hohe „Überlegungspriorität“.
Welche Wichtigkeit hat nun Moral? Für Utilitaristen gar keine. Wichtig ist ihnen das Wohlbefinden der Menschen, das diese theoretisch auch ohne Moral erlangen könnten. (255f.) Für Kant und seine Anhänger hingegen, sei die Moral von größter Wichtigkeit. Menschen sollten „moralischen Erwägungen die höchste Überlegungspriorität einräumen“. (256) Statt diesen traditionellen Antworten möchte Williams nun eine dritte aufzeigen. Eine „bessere Perspektive“ (256), die aber nicht einfach ein Kompromiss zwischen der utilitaristischen Antwort und der kantischen seien dürfe. Dazu konstatiert er zuerst und allgemein „ethisches Leben“ sei wichtig. (256) Dieser Hinweis richtet sich wohl gegen die skizzierte utilitaristische Position. Diese erste Feststellung schränkt Williams im zweiten Schritt ein, womit er sich gegen Kant abgrenzt, spezifiziert sie aber auch: Sinnvollerweise sei nur an den negativen Pflichten festzuhalten. Also an der Pflicht nicht zu töten, zu lügen usw. Dies sei überhaupt die Vorraussetzung für Verlässlichkeit und damit für menschliches Zusammenleben (257, 260). Zu diesen negativen Pflichten treten nun noch „andere, positive(r) Art“ hinzu, die „unmittelbaren Pflichten“. (258) Damit ist gemeint in einem konkreten, unmittelbaren Geschehen, z.B. bei einem Unfall der vor meinen Augen passiert, helfen zu sollen. Erst im Augenblick des Unfalls, gewinnt die Option zu helfen Priorität – Überlegungspriorität.[8] Sie wird durch die Unmittelbarkeit des Geschehens hervorgerufen, nicht durch eine allgemeine Pflicht jedes Leid das irgendwo erlitten wird zu bekämpfen. Durch diese Konzeption soll der Tendenz zur Totalisierung des Pflichtbegriffs begegnet werden. Dem naheliegenden Einwand, dass es sich um eine Rechtfertigungsstrategie handele, die dazu diene die Augen vor dem Leid das anderswo geschieht verschließen zu können, begegnet Williams damit, dass jeder selber abwägen müsse was in der modernen, per Satellit kommunizierenden Welt „unmittelbar“ sei. (259)
Nun ist aber mit dem Konzept der Überlegungspriorität das Problem noch nicht gelöst. Immer noch kann sich eine solche Handlung, z.B. beim Unfall zu helfen, dem Akteur in der konkreten Situation als „bedingungsloses Muss“ (261) präsentieren, als innerer Zwang. Inwiefern unterscheidet sich diese „praktische Notwendigkeit“ (261) einerseits von dem was Williams als „Pflicht“ kritisieren möchte, andererseits von einer „nur“ gutbegründeten Handlung? Auf der Ebene der Empfindungen, so gibt er zu, sind sich diese verschiedenen Imperativ-Formen „sehr ähnlich“ (262). Dennoch beharrt er auf der Unterscheidung. Er begründet sie so: als praktisch-notwendig könne sich dem Einzelnen eine ganz individuelle, persönliche Handlung erweisen. Unabhängig von den Erwartungen oder möglichen Schuldzuweisungen anderer, das Ergebnis wäre z.B. (s.o.) eine sogenannte Heldentat. Es handelt sich also um einen Imperativ, der für eine empirische Person mit ihrer Geschichte, mit ihren Wünschen und Bedürfnissen, in einer bestimmten, besonderen Situation gültig ist. In seiner Besonderheit und Einmaligkeit haftet ihm etwas zufälliges an. Das unterscheidet ihn grundsätzlich vom kategorischen Imperativ wie ihn Kant formulierte.[9] „Kants Idee praktischer Notwendigkeit“ (263) ist gekennzeichnet durch ihre Unabhängigkeit von jeglicher Empirie und Besonderheit. Gefühle, Bedürfnisse, Begehren kommen darin nicht vor. Der kategorische Imperativ ist abstraktes und allgemeines Gesetz, das die reine Vernunft unabhängig, „ohne von der Erfahrung oder irgendeinem äußeren Willen etwas zu entlehnen“[10], setzt. Darin ähnelt es den Gesetzen etwa der Geometrie, unterscheidet sich aber von diesen im Modus: Während die geometrischen Gesetze eine Möglichkeit beschreiben, ist das Sittengesetz kein Potentialis, sondern ein (kategorischer) Imperativ, ein „Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft“[11], eine Regel, die den Willen a priori bestimmt, ihm gebietet. Als Gesetz verstanden ist dieser Imperativ auch keine Forderung für die Zukunft, sondern schon heute ein Faktum.
Williams wendet ein, dass dieser kantschen Konzeption die Vorstellung von einem „rationalen Ich als kausalfreiem Wesen“ (263) zugrunde liege, die unbewusste Handlungsmotivationen, außeracht lasse. Williams möchte nun das Unbewusste, das Vorrationale, Wünsche und Begehren in sein Konzept praktischer Notwendigkeit hereinholen. Und zwar in den der beiden Bereiche, die zu diesem Konzept gehören, der oben unter dem Stichwort der „unmittelbaren Pflichten“ beschrieben wurde. In diesem Bereich kann z.B. das „helfen müssen“ von einem persönlichen Wunsch des Handelnden abhängen. Während dies im zweiten Bereich seines Konzepts, dem der negativen Pflichten nicht der Fall sein kann, er bewahrt in ihm die Unbedingtheit und Abstraktheit von Kants kategorischen Imperativ.
Was Williams hier begründen will, Gefühle als legitime Gründe für moralisches Handeln, ließ Kant nicht gelten. Für ihn waren Gefühle nicht Ursache, sondern Ausdruck der Moral. Deren tatsächliche, objektive Ursache war ihm die „Tatsache, dass den Erfordernissen der praktischen Vernunft nur ein Leben gerecht wird, in dem moralische Erwägungen eine grundlegende (...) Rolle spielen.“ (264) Objektive Grundlage des moralischen Gesetzes sind bei Kant also nicht die Gefühle oder Erfahrungen eines Individuums, sondern dessen praktische Vernunft. Erfahrung spielt nur insofern eine Rolle, als sie dem Einzelnen zeigt, dass das moralische Gesetz auch in anderen Personen existiert und damit das Gesetz einer „ideellen Republik“ (265) ist. Diese überindividuelle, gesellschaftliche Dimension würde, das bemängelt Williams, vom Moralsystem von Kant ff. außeracht gelassen und verborgen. (265)
Ein weiterer, an den vorherigen anknüpfender, Kritikpunkt, v.a. an heutigen Vertretern der kantschen Moraltheorie, ist, dass sie nicht erklären könnten, warum ein moralisches Gesetz angeblich auch für Leute gültig sei, die versuchten sich diesem Gesetz zu entziehen. (266) Mangele es doch an einer Instanz die das Gesetz setze. Eine solche (z.B. ein staatlicher Souverän oder Gott) gehört, wie schon das Wort zeigt, zum Gesetzes-Begriff notwendigerweise dazu.
  
Abweichung und Schuldzuweisung
Williams versucht nun Möglichkeiten aufzuzeigen, wie mit solchen bewussten aber auch mit ungewollten Abweichungen von ethischen Verkehrsformen umgegangen werden könnte. Dass ein Umgang gefunden werden müsse, begründet er mit den „diversen Schwächen oder Lastern“ des Menschen, die er für eine anthropologische Konstante hält: „Keine ethische Welt ist jemals frei von Menschen, die übelwollend, egoistisch, brutal, rücksichtslos, zügellos, faul oder gierig sind.“ (267) Übliche Reaktion auf solcherlei unerfreuliches Verhalten und Benehmen seien Schuldzuweisungen und Tadel, zu denen sich jedes Mitglied der virtuellen Moral-Republik berufen fühle. Es handle sich um eine „Konsequenz der Fiktion des moralischen Gesetzes. Es ist so, als besäße jedes Mitglied der ideellen Republik die Macht, die Verhaftung eines Bürgers zu erwirken.“ (267) Für problematisch hält Williams nun, dass die Schuldzuweisung an die Vorstellung gekoppelt sei, der Handelnde habe einen Grund für sein abweichendes Handeln gehabt, er habe gewusst was er tat. Das „hätte...sollen“ der Schuldzuweisung weise auf diese hintergründige Vorstellung hin. Dass aber das abweichende Verhalten rational begründet wäre, diese Hoffnung sei manchesmal Fiktion. Aber: Auch wenn hier der Wunsch Vater des Gedankens sei, hätte die rationalisierende Unterstellung (dass die Abweichung begründet sei) eine wichtige soziale Funktion für die ethische Gemeinschaft: „Die dem System der Schuldzuweisung zugrundeliegende Fiktion ist dann am hilfreichsten, wenn sie, durch fortwährende Einbeziehung von Konfliktpotentialen in eine überlegungsorientierte Gemeinschaft, eine Brücke schlägt“ (268); wenn sie vermittelt zwischen einem Außenstehenden und einer Gruppe die vernünftig kommuniziert. Diesen Effekt begrüßt Williams als positive „Errungenschaft des Moralsystems“ (268).
Die „Institution der Schuldzuweisung“ (269) ist zwar nach Williams Teil der Moral, geht aber nicht vollkommen in ihr auf, sondern über sie hinaus. Die Schuldzuweisung beachte nämlich nicht nur, wie die Moral, das konkrete Handeln, sondern auch dessen Bedingungen: Den Charakter sowie soziale und psychologische Einflüsse. Dies entlaste den Handelnden von der totalen Verantwortlichkeit und Freiheit, die ihm die Moral zuschreibe.
  
Reinheit und Wert
Diese Totalität, sowie die Hermetik der Moral, würde, das behauptet Williams, die „Reinheit der Moral“ (270) genannt. Woher er den Begriff der „Reinheit“ nimmt bleibt unklar, Belege fehlen. Gemeint ist „das Beharren darauf, das moralische Bewusstsein von anderen Formen der emotionalen Reaktion oder der sozialen Einflussnahme loszulösen“ und die Tatsache, dass „das Moralsystem in sich geschlossen“ (270) sei. Die Reinheit sei Ausdruck von Kants Gerechtigkeitsideal.
Noch unklarer ist aber noch der Begriff des „Werts“, den Williams abschließend einführt. Ist das, was er als „moralischen Wert“ fasst, analog zum Wert-Begriff z.B. der (klassischen National-) Ökonomie zu verstehen, die ja, wie ihr Kritiker Marx, den Wert als durch Arbeit geschaffen betrachtete? Oder meint Williams, wenn er von Wert spricht, schlicht so etwas wie „hohe Bedeutung zumessen“, im Sinne von „einer Sache Wert zusprechen“?
Einleuchtender aber auch Widerspruch herausfordernd ist da die Unterscheidung zwischen Moral und christlicher Gnadenlehre, die Williams in den letzten Abschnitten des Kapitels aufmacht. Während im Moralsystem eher der Versuch, eine Handlung zu unternehmen, bedeutsam sei, wäre[12] im Christentum zwischen Streben, Verdiensten, Bemühungen und der Erlösung kein sicherer Weg verlaufen. Die Intentionen zu berücksichtigen wäre demnach eine moderne Erfindung. Tatsächlich beichteten aber schon mittelalterliche Mönche, nicht nur falsche Taten, sondern auch Gedanken, sogar Träume.
Die „Fehler“ der Moral zusammenfassend, heißt es im letzten Absatz:
Sie missversteht die Pflichten, weil sie nicht sieht, dass es noch andere Typen der ethischen Erwägung gibt. Sie missversteht die praktische Notwendigkeit, weil sie sie für etwas genuin Ethisches hält. Sie missversteht die praktische Notwendigkeit in der Ethik, weil sie meint, dass sie nur den Pflichten zukomme. Und über all das hinaus lässt die Moral die Menschen glauben, ohne ihre sehr spezifische Pflicht gäbe es nur Neigungen; ohne ihre vollendete Freiwilligkeit nur Zwang; ohne ihre in letzte Hinsicht reine Gerechtigkeit keine Gerechtigkeit. (272)
  
Resümee
Während manches an Williams Kritik der moralischen Pflicht unmittelbar einleuchtet, sind andere Punkte weniger plausibel. Zuerst sollen nun letztere zusammengefasst werden, bevor abschließend die Haben-Seite des vorgestellten Kapitels gewürdigt werden muss.
Wenig verständlich sind, zumindest in der deutschen Übersetzung, die hier Arbeitsgrundlage war, wie gesagt die Begriffe Reinheit und Wert. Sie können deswegen weder kritisiert noch verteidigt werden. Eindeutig zu bemängeln ist dagegen Williams´ Anthropologie, seine unhistorische Rede von den Schwächen oder Lastern des Menschen. Auch wenn Abweichungen von ihren Regel wohl jede (zukünftige) Gesellschaft kennen wird, ist doch zu bezweifeln, ob auch jeder z.B. die Faulheit (267) als Laster gelten wird. Hier hätte Williams seine Moralkritik also noch weitertreiben und fragen können ob das, was uns heute als Schwächen und Laster erscheint, zu anderen Zeiten vielleicht ganz anders wahrgenommen wurde.
Einen dritten Vorbehalt fordert Williams hohe Gewichtung des Unmittelbaren heraus. So ist es zwar richtig dafür einzutreten, dass persönliche Erfahrung und damit Emotionen, die durch unmittelbar erlebtes ausgelöst werden, ihren Platz in der Ethik erhalten, doch scheint dies bei Williams auf Kosten der Universalität der Ethik zu passieren. An dieser Universalität, die ja nicht nur dem kategorischen Imperativ des Aufklärers Kant innewohnt, sondern auch dem von Karl Marx (alle Verhältnisse umzuwerfen in denen der Mensch ein geknechtetes...) und dem von Theodor W. Adorno (Denken und Handeln so einzurichten, dass Auschwitz nicht sich wiederhole, nichts ähnliches geschehe) gilt es festzuhalten. Auch wenn dieses Festhalten nicht anders als im paradoxen Begriff einer unmögliche Pflicht gefasst werden kann. Williams Einwand (s.o., S.6), dass uns heute, der Technik sei Dank, das Leid eines jeden, überall, unmittelbar sein könne, scheint etwas schwach und kann keinen adäquaten Ersatz schaffen für die allgemeine Gültigkeit eines kategorischen Imperativ.
Gut hingegen ist Williams Konzept der negativen Pflichten. Es ähnelt in seiner negativen Form den gerade genannten Imperativen von Marx und Adorno, auch wenn Williams mit der analytischen Philosophie einen ganz anderen Denkhintergrund hat als diese beiden Autoren. Bei allen dreien und fußt aber die Negativität ihrer Konzeption in der Einsicht in die Unmöglichkeit einer systematischen Moraltheorie. Diese Einsicht gewinnt Williams, weil er sieht, dass die Widersprüche der Wirklichkeit und des Handelns von keinem positiven System adäquat erfasst werden können. Sein Beharren auf dieser unauflösbaren Widersprüchlichkeit und seine These, dass die bisherige Moral moralisch indifferente Handlungen nicht vorsehe, sind, nach dem Konzept der negativen Pflichten, der zweite Bonus seiner Schrift. Als dritter und letzter soll noch erwähnt werden, dass Williams auf sympathische Weise beschreibt, und damit zugleich kritisiert, wie es bisher (hier ist er also historisch) keine Ethik ohne negative Folgen für das Individuum gab. Er stellt das Dilemma fest, dass Gewissensbisse, Selbstvorwürfe und Schuldgefühle die Folgen der Internalisierung der moralischen Gesetze sind, und meint damit, dass sie also nicht notwendigerweise zu jedem zukünftigen ethischen Denken gehören werden müssen. Das zu sagen, dass die nach innengewandte Repression auch Schaden anrichtet, ist sicherlich richtig.

Literatur
Bernard Williams, Ethik und die Grenzen der Philosophie, Hamburg 1999. Unter dem Titel Ethics and the Limits of Philosophy erstmals 1985 erschienen.

Immanuel Kant, Kritik der praktischen Vernunft. In: Kants gesammelte Schriften, hgg. von der königlich preußischen Akademie der Wissenschaften, Band V, Berlin 1913.

Immanuel Kant, Metaphysik der Sitten. In: Kants gesammelte Schriften, hgg. von der königlich preußischen Akademie der Wissenschaften, Band VI, Berlin 1907.

„Bernard Williams“. Artikel der Stanford Encyclopedia of Philosophy. First published Wed 1 Feb, 2006. http://plato.stanford.edu/entries/williams-bernard


[1] Bernard Williams, Ethik und die Grenzen der Philosophie, Hamburg 1999. Unter dem Titel Ethics and the Limits of Philosophy erstmals 1985 erschienen. Die Seitenzahlen in Klammern beziehen sich im Folgenden auf dieses Werk.
[2] „The chapter's title provocatively describes morality as “the peculiar institution”, this phrase being the American Confederacy's standard euphemism for slavery. “ Heißt es in einem Artikel über Williams der sich in der Stanford Encyclopedia of Philosophy findet. http://plato.stanford.edu/entries/williams-bernard/
[3] Was unter diesem zu verstehen wäre, erläutert Williams nicht.
[4] Dieses Merkmal ist auch Kants Pflichtbegriff eigen: „Eine Collision von Pflichten und Verbindlichkeiten (ist) gar nicht denkbar. Obligationes non colliduntur.“ Heißt es in den Vorbegriffen der Metaphysik der Sitten. Kants gesammelte Schriften, hgg. von der königlich preußischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 1907, Band VI, S. 224.
[5] Die Internalisierung wäre also ein weiteres Merkmal „der Moral.“
[6] Als „untidy“ bezeichnet o.g. Internetartikel diese Widersprüchlichkeit. „He (Williams) rejected the codification of ethics into moral theories that views such as Kantianism and (above all) utilitarianism see as essential to philosophical thinking about ethics, arguing that our ethical life is too untidy to be captured by any systematic moral theory.“ http://plato.stanford.edu/entries/williams-bernard/
[7] ...Oder sie als Dialektik zu beschreiben.
[8] Von „Überlegungspriorität“ nicht von „Pflicht“ ist zu reden, weil es sich ja, s.o., um eine wichtige persönliche Entscheidung handelt (260).
[9] Immanuel Kant, Kritik der praktischen Vernunft. Erster Teil, I. Buch, 1. Hauptstück. § 7. Kants gesammelte Schriften, hgg. von der königlich preußischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 1913, Band V, S. 30-33.
„Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“
[10] Kritik der praktischen Vernunft § 7, Anmerkung.
[11] So der Titel von § 7.
[12] Williams spricht hier in der Vergangenheitsform.

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