In seinem Buch Ethik
und die Grenzen der Philosophie[1]
entwirft Bernard Williams (1929-2003) im abschließenden 10. Kapitel eine Kritik
der „besonderen Institution Moral“[2]
(242). Diese Moralkritik soll im Folgenden ausführlich vorgestellt
werden um sie anschließenden mit einigen Passagen aus Immanuel Kants ethischen
Schriften zu vergleichen, auf die sich Williams bezieht. Vor diesem Hintergrund
kann dann in einem Resümee versucht werden, den Gehalt von Williams Einwänden
gegen „die Moral“ (242) zu beurteilen.
Die Begriffe Moral und
Pflicht
Die Überschrift
des 10. und letzten Kapitels in Williams Buch lautet: „Die besondere
Institution der Moral“. Das Kapitel handelt also von Moral als Institution, von
Moral als „System“ (246), von einem „Moralsystem“ (243). Ein solches zur fester
Form geronnenes, etabliertes, institutionalisiertes Denken meint Williams, wenn
er immer wieder von „der Moral“ spricht und diese als „ein bestimmtes System,
eine besondere Spielart ethischen Denkens“ (242) bezeichnet. Was ist nun für
Williams das Besondere der „Institution Moral“? Worin unterscheidet sie sich
vom ethischen Denken im Allgemeinen? Williams schreibt, dass die innere Logik
der Moral, man könnte sagen ihre Diskurslogik, dazu tendiere, den Begriff der
Pflicht absolut zu setzen. Bevor nun nachgezeichnet werden kann wie und warum
die Pflicht zur dominierenden Kategorie ethischen Denkens wird, sollen die
Begriffe „Moral“ und „Pflicht“ noch genauer bestimmt werden. Beide sind eng
miteinander verwoben:
Nachdem Williams
kurz erwähnt, dass die Moral am gründlichsten von Immanuel Kant dargestellt worden sei (242), und nach ihrer
Charakterisierung als „Standpunkt“ (242f.) nennt Williams als besonderes
Kennzeichen der Moral, dass sie den Begriff der „moralischen Pflicht“ (242)
verwende. Dieser wiederum sei etwas ganz anderes als der Alltagsbegriff[3]
der Pflicht, nämlich eine Schlussfolgerung die auf Praxis ziele, auf Handlung,
darauf, dass etwas zu tun sei. Wie der Modus des Verbs „tun“ anzeigt, soll
etwas getan werden. Damit dieses Sollen zur moralischen Pflicht werden kann,
muss aber überhaupt die Möglichkeit bestehen es zu tun. „Sollen impliziert
Können“ (244) ist die dafür von Williams verwendete Formel. Diese Bedingung sei
das zweite Merkmal der Pflicht. Ein drittes sei, so die These von Williams,
dass moralische Pflichten nicht wirklich in Konflikt miteinander geraten
könnten.[4]
Warum können sie das nicht? Weil die Pflicht etwas zu tun, wenn sie zugunsten
einer anderen pflichtgemäßen Handlung unterlassen wird, in der Logik der Moral
keine tatsächliche Pflicht war. Vielmehr war es nur dem ersten Anschein
nach eine Pflicht, es war wie David Ross es nennt eine Prima-facie-Pflicht. (244)
Diese Pseudo- oder augenscheinliche Pflicht unterscheidet sich von der
tatsächlichen durch die individuellen Folgen beim Unterlassen: Während erstere
bei Nichtvollzug nur Bedauern nach sich ziehe, bestrafe die Moral den der eine
tatsächlich verpflichtende Handlung auszuführen versäumt, mit Gewissensbissen
und Selbstvorwürfen. (245)
Unklar bleibt an
Williams Ausführungen zum Konflikt zwischen Pflichten, warum es keine
Pattsituation, kein wirkliches Dilemma geben könnte. Ist er der Meinung, dass
immer eine der rivalisierenden Pflichten, die „Entscheidung“ (245)
herbeiführen, und die andere zur Prima-facie-Pflicht degradieren kann? Soviel
zu den Begriffen Moral und Pflicht. Zurück zur Ausgangsfrage nach dem Prozess,
in dem die moralische Pflicht zur dominierenden Kategorie ethischen Denkens
wird.
Die Dominanz der Pflicht
Williams
schreibt, dass wer sich in das System der Moral hinein begebe, d.h. moralisch
handele und denke oder eine Verpflichtung übernehme, dass der
keine Möglichkeit mehr habe der Pflicht auszuweichen. – Es sei denn er nehme
Selbstvorwürfe und auch Beschuldigungen durch andere in Kauf. Diese Konsequenz
problematisiert Williams in dem er feststellt, dass Gewissensbisse,
Selbstvorwürfe und Schuldgefühle (246) die Folgen der Internalisierung der
moralischen Gesetze sind[5],
also nicht notwendigerweise zu jedem ethischen Denken gehören müssen. „Das
Gefühl der Unausweichlichkeit der moralischen Verpflichtung, das Gefühl, dass
ich tun muss, was ich zu tun verpflichtet bin“ (248), ist notwendiger
Bestandteil der Moral. Genauso wie die Möglichkeit eines Urteils über jemanden
der sich nicht als Teil des Moralsystems versteht und einer Verpflichtung nicht
nachkommt. Die Moral versteht sich als universal. Deswegen nennt Williams die
moralische Verpflichtung mit Kant „kategorisch“. Angesichts dieser, ihn wohl
beängstigenden Unbedingtheit, stellt Williams die Frage, ob denn jede gut
begründete Handlung gleich eine Pflicht sei. Er verneint die Frage mit dem
Verweis auf Handlungen die mehr sind als Pflichten ( z.B. Heldentaten) oder
weniger als Pflichten ( z.B. einfach sinnvolle Taten die aber nicht absolut
notwendig sind). Obwohl es also moralische Handlungen jenseits der Pflicht
gibt, macht nun das Moralsystem Pflichten aus ihnen. Ernennt z.B. das
Danke-sagen zur „Dankespflicht“ oder die Sorge um Gerechtigkeit zur
„Gerechtigkeitspflicht“. Wie entsteht diese Tendenz zur Umwandlung in die „Form
der Pflicht“ (249), warum will die Moral alles zur Pflicht erklären?
Um die Gründe zu
erläutern verwendet Williams ein Beispiel: Martin hat einem Freund versprochen
ihn zu besuchen; er steht nun in dieser Pflicht. Plötzlich bekommt er die
einmalige Gelegenheit, zur verabredeten Zeit, an anderem Ort, eine in seinem
Interesse liegende wichtige Angelegenheit entscheidend zu fördern. Martin hat
gut Gründe für die Schlussfolgerung, er solle diese Gelegenheit nutzen. Die
eingegangene Verpflichtung zu verletzten würde aber Schuldzuweisungen des
Freundes nach sich ziehen. Diese können innerhalb des Moralsystems nur dadurch
verhindert werden, dass die neue Gelegenheit, die konkurrierende Handlung,
ebenfalls eine Pflicht ist und zwar eine zwingendere. „Die Moral befördert die
Auffassung, dass nur eine Verpflichtung eine Verpflichtung außer Kraft setzen
kann.“ (251)
Erklärt nun
Martin, um im Beispiel zu bleiben, die Gelegenheit zur Pflicht in eigener
Sache, folgt bald auch der zweite Schritt: Die Rechtfertigung dieser besonderen
Pflicht mit einer allgemeinen Pflicht. (In diesem Falle wäre das die, wichtige
Angelegenheiten zu verfolgen, wenn die Gelegenheit günstig ist.) So beginnt die
fatale Suche nach der allgemeineren Pflicht hinter bald jeder Handlung (252).
Sie führt zum Sieg der Pflicht im ethischen Diskurs. Williams kritisiert daran
als „Fehler“ (250), dass dadurch der „Raum für moralisch indifferente
Handlungen“ eingeschränkt wird (252). Damit ist wohl gemeint, dass das
Pflichtdenken die Widersprüche in der Wirklichkeit[6]
und im moralischen Handeln durch die bequeme Eindeutigkeit der Pflicht zu
tilgen versucht, anstatt sie anzuerkennen und auszuhalten.[7]
Der Ausweg
Was schlägt
Williams nun vor um diesen „Fehler“ des moralischen Pflicht-Verständnisses zu
beheben? Den Ausweg aus dem Moralsystem (253) sieht er in einer Neubestimmung
des Pflicht-Begriffs. Es geht ihm also nicht um die Abschaffung der Pflicht,
sondern darum sie zu relativieren und als ethische Erwägung unter anderen
zu begreifen. Und zwar als eine die einen hohen Grad von
Wichtigkeit/Bedeutsamkeit und Unmittelbarkeit aufweise (260). Die Begriffe
„Wichtigkeit“ und „Unmittelbarkeit“ sollen nun in der Bedeutung die sie bei
Williams haben erläutert werden.
Wichtigkeit ist
relativ (deswegen relativiert sie in ihrem Zusammengehen mit der Pflicht auch
diese). Es gibt Abstufungen und Grade von Wichtigkeit. Und verschiedene Arten
von Wichtigkeit, z.B. kann etwas moralisch oder ästhetisch von Wichtigkeit
sein. Wichtigkeit ist zugleich ein allgemeiner Begriff, wichtig können auch
Dinge sein auf die der Einzelne keinen Einfluss hat, das unterscheidet
Wichtigkeit von „Überlegungspriorität“ (254). Mit diesem Begriff bezeichnet
Williams den Grad der Bedeutung den Dinge haben, auf die der Einzelne Zugriff
hat. Z.B. hat also eine persönliche Entscheidung/Erwägung etwas zu tun eine
hohe „Überlegungspriorität“.
Welche
Wichtigkeit hat nun Moral? Für Utilitaristen gar keine. Wichtig ist ihnen das
Wohlbefinden der Menschen, das diese theoretisch auch ohne Moral erlangen
könnten. (255f.) Für Kant und seine Anhänger hingegen, sei die Moral von
größter Wichtigkeit. Menschen sollten „moralischen Erwägungen die höchste
Überlegungspriorität einräumen“. (256) Statt diesen traditionellen Antworten
möchte Williams nun eine dritte aufzeigen. Eine „bessere Perspektive“ (256),
die aber nicht einfach ein Kompromiss zwischen der utilitaristischen Antwort
und der kantischen seien dürfe. Dazu konstatiert er zuerst und allgemein
„ethisches Leben“ sei wichtig. (256) Dieser Hinweis richtet sich wohl gegen die
skizzierte utilitaristische Position. Diese erste Feststellung schränkt
Williams im zweiten Schritt ein, womit er sich gegen Kant abgrenzt,
spezifiziert sie aber auch: Sinnvollerweise sei nur an den negativen Pflichten
festzuhalten. Also an der Pflicht nicht zu töten, zu lügen usw. Dies sei
überhaupt die Vorraussetzung für Verlässlichkeit und damit für menschliches
Zusammenleben (257, 260). Zu diesen negativen Pflichten treten nun noch „andere,
positive(r) Art“ hinzu, die „unmittelbaren Pflichten“. (258) Damit ist gemeint
in einem konkreten, unmittelbaren Geschehen, z.B. bei einem Unfall der vor
meinen Augen passiert, helfen zu sollen. Erst im Augenblick des Unfalls,
gewinnt die Option zu helfen Priorität – Überlegungspriorität.[8]
Sie wird durch die Unmittelbarkeit des Geschehens hervorgerufen, nicht durch eine
allgemeine Pflicht jedes Leid das irgendwo erlitten wird zu bekämpfen. Durch
diese Konzeption soll der Tendenz zur Totalisierung des Pflichtbegriffs
begegnet werden. Dem naheliegenden Einwand, dass es sich um eine
Rechtfertigungsstrategie handele, die dazu diene die Augen vor dem Leid das
anderswo geschieht verschließen zu können, begegnet Williams damit, dass jeder
selber abwägen müsse was in der modernen, per Satellit kommunizierenden Welt
„unmittelbar“ sei. (259)
Nun ist aber mit
dem Konzept der Überlegungspriorität das Problem noch nicht gelöst. Immer noch
kann sich eine solche Handlung, z.B. beim Unfall zu helfen, dem Akteur in der
konkreten Situation als „bedingungsloses Muss“ (261) präsentieren, als innerer
Zwang. Inwiefern unterscheidet sich diese „praktische Notwendigkeit“ (261)
einerseits von dem was Williams als „Pflicht“ kritisieren möchte, andererseits
von einer „nur“ gutbegründeten Handlung? Auf der Ebene der Empfindungen, so
gibt er zu, sind sich diese verschiedenen Imperativ-Formen „sehr ähnlich“
(262). Dennoch beharrt er auf der Unterscheidung. Er begründet sie so: als
praktisch-notwendig könne sich dem Einzelnen eine ganz individuelle,
persönliche Handlung erweisen. Unabhängig von den Erwartungen oder möglichen
Schuldzuweisungen anderer, das Ergebnis wäre z.B. (s.o.) eine sogenannte
Heldentat. Es handelt sich also um einen Imperativ, der für eine empirische
Person mit ihrer Geschichte, mit ihren Wünschen und Bedürfnissen, in einer
bestimmten, besonderen Situation gültig ist. In seiner Besonderheit und
Einmaligkeit haftet ihm etwas zufälliges an. Das unterscheidet ihn
grundsätzlich vom kategorischen Imperativ wie ihn Kant formulierte.[9]
„Kants Idee praktischer Notwendigkeit“ (263) ist gekennzeichnet durch ihre
Unabhängigkeit von jeglicher Empirie und Besonderheit. Gefühle, Bedürfnisse,
Begehren kommen darin nicht vor. Der kategorische Imperativ ist abstraktes und
allgemeines Gesetz, das die reine Vernunft unabhängig, „ohne von der Erfahrung
oder irgendeinem äußeren Willen etwas zu entlehnen“[10],
setzt. Darin ähnelt es den Gesetzen etwa der Geometrie, unterscheidet sich aber
von diesen im Modus: Während die geometrischen Gesetze eine Möglichkeit
beschreiben, ist das Sittengesetz kein Potentialis, sondern ein (kategorischer)
Imperativ, ein „Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft“[11],
eine Regel, die den Willen a priori bestimmt, ihm gebietet. Als Gesetz
verstanden ist dieser Imperativ auch keine Forderung für die Zukunft, sondern
schon heute ein Faktum.
Williams wendet
ein, dass dieser kantschen Konzeption die Vorstellung von einem „rationalen Ich
als kausalfreiem Wesen“ (263) zugrunde liege, die unbewusste
Handlungsmotivationen, außeracht lasse. Williams möchte nun das Unbewusste, das
Vorrationale, Wünsche und Begehren in sein Konzept praktischer Notwendigkeit
hereinholen. Und zwar in den der beiden Bereiche, die zu diesem Konzept
gehören, der oben unter dem Stichwort der „unmittelbaren Pflichten“ beschrieben
wurde. In diesem Bereich kann z.B. das „helfen müssen“ von einem persönlichen
Wunsch des Handelnden abhängen. Während dies im zweiten Bereich seines
Konzepts, dem der negativen Pflichten nicht der Fall sein kann, er bewahrt in
ihm die Unbedingtheit und Abstraktheit von Kants kategorischen Imperativ.
Was Williams
hier begründen will, Gefühle als legitime Gründe für moralisches Handeln, ließ
Kant nicht gelten. Für ihn waren Gefühle nicht Ursache, sondern Ausdruck der
Moral. Deren tatsächliche, objektive Ursache war ihm die „Tatsache, dass den
Erfordernissen der praktischen Vernunft nur ein Leben gerecht wird, in dem
moralische Erwägungen eine grundlegende (...) Rolle spielen.“ (264) Objektive Grundlage
des moralischen Gesetzes sind bei Kant also nicht die Gefühle oder Erfahrungen
eines Individuums, sondern dessen praktische Vernunft. Erfahrung spielt nur
insofern eine Rolle, als sie dem Einzelnen zeigt, dass das moralische Gesetz
auch in anderen Personen existiert und damit das Gesetz einer „ideellen
Republik“ (265) ist. Diese überindividuelle, gesellschaftliche Dimension würde,
das bemängelt Williams, vom Moralsystem von Kant ff. außeracht gelassen und
verborgen. (265)
Ein weiterer, an
den vorherigen anknüpfender, Kritikpunkt, v.a. an heutigen Vertretern der
kantschen Moraltheorie, ist, dass sie nicht erklären könnten, warum ein
moralisches Gesetz angeblich auch für Leute gültig sei, die versuchten sich
diesem Gesetz zu entziehen. (266) Mangele es doch an einer Instanz die das
Gesetz setze. Eine solche (z.B. ein staatlicher Souverän oder Gott)
gehört, wie schon das Wort zeigt, zum Gesetzes-Begriff notwendigerweise dazu.
Abweichung und
Schuldzuweisung
Williams
versucht nun Möglichkeiten aufzuzeigen, wie mit solchen bewussten aber auch mit
ungewollten Abweichungen von ethischen Verkehrsformen umgegangen werden könnte.
Dass ein Umgang gefunden werden müsse, begründet er mit den „diversen Schwächen
oder Lastern“ des Menschen, die er für eine anthropologische Konstante hält:
„Keine ethische Welt ist jemals frei von Menschen, die übelwollend, egoistisch,
brutal, rücksichtslos, zügellos, faul oder gierig sind.“ (267) Übliche Reaktion
auf solcherlei unerfreuliches Verhalten und Benehmen seien Schuldzuweisungen
und Tadel, zu denen sich jedes Mitglied der virtuellen Moral-Republik berufen
fühle. Es handle sich um eine „Konsequenz der Fiktion des moralischen Gesetzes.
Es ist so, als besäße jedes Mitglied der ideellen Republik die Macht, die
Verhaftung eines Bürgers zu erwirken.“ (267) Für problematisch hält Williams
nun, dass die Schuldzuweisung an die Vorstellung gekoppelt sei, der Handelnde
habe einen Grund für sein abweichendes Handeln gehabt, er habe gewusst was er
tat. Das „hätte...sollen“ der Schuldzuweisung weise auf diese hintergründige
Vorstellung hin. Dass aber das abweichende Verhalten rational begründet wäre,
diese Hoffnung sei manchesmal Fiktion. Aber: Auch wenn hier der Wunsch Vater
des Gedankens sei, hätte die rationalisierende Unterstellung (dass die
Abweichung begründet sei) eine wichtige soziale Funktion für die ethische
Gemeinschaft: „Die dem System der Schuldzuweisung zugrundeliegende Fiktion ist
dann am hilfreichsten, wenn sie, durch fortwährende Einbeziehung von Konfliktpotentialen
in eine überlegungsorientierte Gemeinschaft, eine Brücke schlägt“ (268); wenn
sie vermittelt zwischen einem Außenstehenden und einer Gruppe die vernünftig
kommuniziert. Diesen Effekt begrüßt Williams als positive „Errungenschaft des
Moralsystems“ (268).
Die „Institution
der Schuldzuweisung“ (269) ist zwar nach Williams Teil der Moral, geht aber
nicht vollkommen in ihr auf, sondern über sie hinaus. Die Schuldzuweisung
beachte nämlich nicht nur, wie die Moral, das konkrete Handeln, sondern auch
dessen Bedingungen: Den Charakter sowie soziale und psychologische Einflüsse.
Dies entlaste den Handelnden von der totalen Verantwortlichkeit und Freiheit,
die ihm die Moral zuschreibe.
Reinheit und Wert
Diese Totalität,
sowie die Hermetik der Moral, würde, das behauptet Williams, die „Reinheit der
Moral“ (270) genannt. Woher er den Begriff der „Reinheit“ nimmt bleibt unklar,
Belege fehlen. Gemeint ist „das Beharren darauf, das moralische Bewusstsein von
anderen Formen der emotionalen Reaktion oder der sozialen Einflussnahme
loszulösen“ und die Tatsache, dass „das Moralsystem in sich geschlossen“ (270)
sei. Die Reinheit sei Ausdruck von Kants Gerechtigkeitsideal.
Noch unklarer
ist aber noch der Begriff des „Werts“, den Williams abschließend einführt. Ist
das, was er als „moralischen Wert“ fasst, analog zum Wert-Begriff z.B. der
(klassischen National-) Ökonomie zu verstehen, die ja, wie ihr Kritiker Marx,
den Wert als durch Arbeit geschaffen betrachtete? Oder meint Williams, wenn er
von Wert spricht, schlicht so etwas wie „hohe Bedeutung zumessen“, im Sinne von
„einer Sache Wert zusprechen“?
Einleuchtender
aber auch Widerspruch herausfordernd ist da die Unterscheidung zwischen Moral
und christlicher Gnadenlehre, die Williams in den letzten Abschnitten des
Kapitels aufmacht. Während im Moralsystem eher der Versuch, eine Handlung zu
unternehmen, bedeutsam sei, wäre[12]
im Christentum zwischen Streben, Verdiensten, Bemühungen und der Erlösung kein
sicherer Weg verlaufen. Die Intentionen zu berücksichtigen wäre demnach eine
moderne Erfindung. Tatsächlich beichteten aber schon mittelalterliche Mönche,
nicht nur falsche Taten, sondern auch Gedanken, sogar Träume.
Die „Fehler“ der
Moral zusammenfassend, heißt es im letzten Absatz:
Sie missversteht die Pflichten,
weil sie nicht sieht, dass es noch andere Typen der ethischen Erwägung gibt.
Sie missversteht die praktische Notwendigkeit, weil sie sie für etwas genuin
Ethisches hält. Sie missversteht die praktische Notwendigkeit in der Ethik,
weil sie meint, dass sie nur den Pflichten zukomme. Und über all das hinaus
lässt die Moral die Menschen glauben, ohne ihre sehr spezifische Pflicht gäbe
es nur Neigungen; ohne ihre vollendete Freiwilligkeit nur Zwang; ohne ihre in
letzte Hinsicht reine Gerechtigkeit keine Gerechtigkeit. (272)
Resümee
Während manches
an Williams Kritik der moralischen Pflicht unmittelbar einleuchtet, sind andere
Punkte weniger plausibel. Zuerst sollen nun letztere zusammengefasst werden,
bevor abschließend die Haben-Seite des vorgestellten Kapitels gewürdigt werden
muss.
Wenig
verständlich sind, zumindest in der deutschen Übersetzung, die hier
Arbeitsgrundlage war, wie gesagt die Begriffe Reinheit und Wert. Sie können
deswegen weder kritisiert noch verteidigt werden. Eindeutig zu bemängeln ist
dagegen Williams´ Anthropologie, seine unhistorische Rede von den Schwächen
oder Lastern des Menschen. Auch wenn Abweichungen von ihren Regel wohl
jede (zukünftige) Gesellschaft kennen wird, ist doch zu bezweifeln, ob auch
jeder z.B. die Faulheit (267) als Laster gelten wird. Hier hätte Williams seine
Moralkritik also noch weitertreiben und fragen können ob das, was uns heute als
Schwächen und Laster erscheint, zu anderen Zeiten vielleicht ganz anders
wahrgenommen wurde.
Einen dritten
Vorbehalt fordert Williams hohe Gewichtung des Unmittelbaren heraus. So ist es
zwar richtig dafür einzutreten, dass persönliche Erfahrung und damit Emotionen,
die durch unmittelbar erlebtes ausgelöst werden, ihren Platz in der Ethik
erhalten, doch scheint dies bei Williams auf Kosten der Universalität der Ethik
zu passieren. An dieser Universalität, die ja nicht nur dem kategorischen
Imperativ des Aufklärers Kant innewohnt, sondern auch dem von Karl Marx (alle
Verhältnisse umzuwerfen in denen der Mensch ein geknechtetes...) und dem von
Theodor W. Adorno (Denken und Handeln so einzurichten, dass Auschwitz nicht
sich wiederhole, nichts ähnliches geschehe) gilt es festzuhalten. Auch wenn
dieses Festhalten nicht anders als im paradoxen Begriff einer unmögliche
Pflicht gefasst werden kann. Williams Einwand (s.o., S.6), dass uns heute, der Technik sei Dank,
das Leid eines jeden, überall, unmittelbar sein könne, scheint etwas schwach
und kann keinen adäquaten Ersatz schaffen für die allgemeine Gültigkeit eines
kategorischen Imperativ.
Gut hingegen ist
Williams Konzept der negativen Pflichten. Es ähnelt in seiner negativen Form
den gerade genannten Imperativen von Marx und Adorno, auch wenn Williams mit
der analytischen Philosophie einen ganz anderen Denkhintergrund hat als diese
beiden Autoren. Bei allen dreien und fußt aber die Negativität ihrer Konzeption
in der Einsicht in die Unmöglichkeit einer systematischen Moraltheorie. Diese
Einsicht gewinnt Williams, weil er sieht, dass die Widersprüche der
Wirklichkeit und des Handelns von keinem positiven System adäquat erfasst
werden können. Sein Beharren auf dieser unauflösbaren Widersprüchlichkeit und
seine These, dass die bisherige Moral moralisch indifferente Handlungen nicht
vorsehe, sind, nach dem Konzept der negativen Pflichten, der zweite Bonus
seiner Schrift. Als dritter und letzter soll noch erwähnt werden, dass Williams
auf sympathische Weise beschreibt, und damit zugleich kritisiert, wie es bisher
(hier ist er also historisch) keine Ethik ohne negative Folgen für das
Individuum gab. Er stellt das Dilemma fest, dass Gewissensbisse, Selbstvorwürfe
und Schuldgefühle die Folgen der Internalisierung der moralischen Gesetze sind,
und meint damit, dass sie also nicht notwendigerweise zu jedem zukünftigen
ethischen Denken gehören werden müssen. Das zu sagen, dass die nach
innengewandte Repression auch Schaden anrichtet, ist sicherlich richtig.
Bernard Williams, Ethik und die Grenzen der Philosophie, Hamburg 1999. Unter dem Titel Ethics and the Limits of Philosophy erstmals 1985 erschienen.
Immanuel Kant, Kritik der praktischen Vernunft. In: Kants gesammelte Schriften, hgg. von der königlich preußischen Akademie der Wissenschaften, Band V, Berlin 1913.
Immanuel Kant, Metaphysik der Sitten. In: Kants gesammelte Schriften, hgg. von der königlich preußischen Akademie der Wissenschaften, Band VI, Berlin 1907.
„Bernard Williams“. Artikel der Stanford Encyclopedia of Philosophy. First published Wed 1 Feb, 2006. http://plato.stanford.edu/entries/williams-bernard
[1] Bernard
Williams, Ethik und die Grenzen der Philosophie, Hamburg 1999. Unter dem Titel Ethics
and the Limits of Philosophy erstmals 1985 erschienen. Die Seitenzahlen in
Klammern beziehen sich im Folgenden auf dieses Werk.
[2] „The chapter's title provocatively
describes morality as “the peculiar institution”, this phrase being the
American Confederacy's standard euphemism for slavery. “ Heißt es in
einem Artikel über Williams der sich in der Stanford
Encyclopedia of Philosophy findet. http://plato.stanford.edu/entries/williams-bernard/
[3] Was unter
diesem zu verstehen wäre, erläutert Williams nicht.
[4] Dieses
Merkmal ist auch Kants Pflichtbegriff eigen: „Eine Collision von Pflichten und
Verbindlichkeiten (ist) gar nicht denkbar. Obligationes non colliduntur.“ Heißt es in den Vorbegriffen der
Metaphysik der Sitten. Kants gesammelte Schriften, hgg. von der königlich
preußischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 1907, Band VI, S. 224.
[5] Die
Internalisierung wäre also ein weiteres Merkmal „der Moral.“
[6] Als „untidy“
bezeichnet o.g. Internetartikel diese Widersprüchlichkeit. „He (Williams) rejected the codification of
ethics into moral theories that views such as Kantianism and (above all)
utilitarianism see as essential to philosophical thinking about ethics, arguing
that our ethical life is too untidy to be captured by any systematic moral
theory.“
http://plato.stanford.edu/entries/williams-bernard/
[7] ...Oder sie
als Dialektik zu beschreiben.
[8] Von
„Überlegungspriorität“ nicht von „Pflicht“ ist zu reden, weil es sich ja, s.o.,
um eine wichtige persönliche Entscheidung handelt (260).
[9] Immanuel
Kant, Kritik der praktischen Vernunft. Erster Teil, I. Buch, 1. Hauptstück. §
7. Kants gesammelte Schriften, hgg. von der königlich preußischen Akademie der
Wissenschaften, Berlin 1913, Band V, S. 30-33.
„Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit
zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“
[10] Kritik der
praktischen Vernunft § 7, Anmerkung.
[11] So der
Titel von § 7.
[12] Williams
spricht hier in der Vergangenheitsform.
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