Deutschland 1959, Regie: Wolfgang Staudte
Nach „Die Mörder sind unter uns“, der schon kurz nach dem
Ende des Zweiten Weltkriegs das Nachleben des NS thematisierte, drehte Staudte rund 14 Jahre später, und nun in
Westdeutschland, mit „Rosen für den Staatsanwalt“ einen Film, der das Thema
wieder aufgriff. Der Film ist
sehenswert, nicht nur weil er die deutsche Gesellschaft der 50er Jahre
spiegelt, sondern auch weil Martin Held den Staatsanwalt Dr. Schramm sehr gut spielt. Aus heutiger Sicht ist dieser
Staatsanwalt Schramm, vielleicht etwas zu deutlich gezeichnet, sodass die Figur
ein wenig didaktisch konstruiert wirkt, allerdings führt gerade das zu den
komischen Momenten des Films. Interessant wäre zu wissen, wie der Film 1959
in Westdeutschland aufgenommen wurde, Staudtes Film „Der Untertan“ war hier immerhin von 1951 bis 1956 verboten.
